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"In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Schulen und Hochschulen bei den Bundesländern (Kulturhoheit). Die allgemeinbildenden wie die berufsbildenden Schulen, aber auch die Hochschulen sind in ihrer großen Mehrzahl staatliche Einrichtungen. Private Bildungseinrichtungen, deren Genehmigung, staatliche Anerkennung und finanzielle Förderung sind in besonderen Gesetzen der Länder geregelt und spielen bisher, gemessen an der Zahl der Schüler und Studenten, eine untergeordnete Rolle. Für den vorschulischen Bereich (Kindergärten, Schulkindergärten, Vorklassen) sorgen überwiegend freie Wohlfahrtsträger (z.B. die Kirchen oder Kommunen). Der Besuch der vorschulischen Einrichtungen ist freiwillig. Die Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren. In den meisten Bundesländern beträgt die allgemeine Vollzeitschulpflicht neun Jahre, in Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen zehn Jahre. Daneben besteht in alten Bundesländern nach der allgemeinen Vollzeitschulpflicht eine in der Regel dreijährige Berufsschulpflicht für diejenigen Jugendlichen, die keine weiterführende allgemeinbildende Vollzeitschule (z.B. Gymnasium) besuchen. In einem differenzierten Sonderschulwesen mit speziellen Schulen werden behinderte Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Lernvermögen unterrichtet, teilweise auch integrativ in allgemeinen Schulen zusammen mit Nichtbehinderten. Die allgemeinbildenden Schulen Das allgemeinbildende Schulwesen ist durch eine für alle Schüler gemeinsame Grundschule und darauf aufbauende weiterführende Schulen gekennzeichnet. Der Sekundarstufe I wird die Hauptschule (5. bzw. 7.-10. Schuljahr), die Realschule (5.-10. Schuljahr) und die Unterstufe des Gymnasiums (5.-10. Schuljahr) zugeordnet. Als Sekundarstufe II bezeichnet man die Jahrgangstufen 11 bis 13 von allgemeinbildenden Gymnasien, beruflichen Gymnasien und die Klassen 11 und 12 von Fachoberschulen der verschiedenen Fachrichtungen. Schulabschlüsse Sonderschule/Förderschule An Sonderschulen/Förderschulen werden behinderte Schüler und Schülerinnen unterrichtet, zum Beispiel blinde oder gehörlose Kinder. Es gibt auch Förderschulen für Kinder mit Lernschwierigkeiten. Grundsätzlich kann man auch mit dem Abschluss einer Sonder‑/Förderschule einen Beruf erlernen. Die Berufsberatung bietet Jugendlichen, die eine Berufsausbildung noch nicht bewältigen können, die Teilnahme an speziellen Förderungslehrgängen an. Hauptschule Den Hauptschulabschluss erreicht man mit dem erfolgreichen Abschluss der neunten Klasse einer Hauptschule oder einer Gesamtschule. Die meisten Jugendlichen mit einem Hauptschulabschluss beginnen eine betriebliche Berufsausbildung. Hauptschüler mit guten Noten können über weiterführende Schulen höhere Schulabschlüsse erreichen. Mittlerer Bildungsabschluss Den mittleren Bildungsabschluss kann man erwerben an:
Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung wird bei entsprechenden Leistungen in der Regel als mittlerer Bildungsabschluss anerkannt. Für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss besteht die Möglichkeit, an Aufbaugymnasien oder beruflichen Gymnasien die schulische Ausbildung bis zum Abitur fortzusetzen. Der mittlere Bildungsabschluss ist oft Voraussetzung für eine schulische Berufsausbildung (z.B. Krankenpfleger/-schwester, Erzieher/in, Chemisch-technische/r Assistent(in). Auch für betriebliche Berufsausbildungen bietet er bessere Ausgangsbedingungen, zum Beispiel bei kaufmännischen Berufen. Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife erwirbt man z. B.:
Allgemeine Hochschulreife Die allgemeine Hochschulreife erwirbt man in der Regel mit dem Abitur. Dabei wird nach dem zwölften oder dreizehnten Schuljahr eine Prüfung abgelegt an
Auch diesen Bildungsabschluss kann man über Kollegs, Abendgymnasien oder Externenprüfungen erreichen. Ohne zusätzliche Prüfung erwirbt man ihn mit einem bestandenen Diplom einer Fachhochschule. In einigen Bundesländern ist auch über eine erfolgreich abgelegte Techniker‑ oder Meisterprüfung ein Zugang zum fachgebundenem Studium an einer Hochschule möglich. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium an einer Wissenschaftlichen Hochschule (Universität) oder an einer Fachhochschule. Für verschiedene Fächer bestehen jedoch Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus), oder es werden Eignungsprüfungen durchgeführt. Berufsausbildung In Deutschland bestehen zwei Formen der Berufsausbildung. Die meisten Jugendlichen erlernen ihren Beruf in einer betrieblichen Berufsausbildung, in Handwerks- oder Industriebetrieben, im Einzelhandel, in Verwaltungen, in Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder im öffentlichen Dienst. Während der Ausbildung besucht man auch die Berufsschule. Eine Reihe von Berufen, etwa im medizinischen oder sozialen Bereich, kann man nur an einer Schule erlernen (Fachschule oder Berufsfachschule).
Berufsausbildung - betrieblich Voraussetzungen Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Man muss sich bei dem Betrieb direkt bewerben. Die Betriebe wählen aus und achten dabei auch auf die Zeugnisnoten. Ohne Schulabschluss ist es schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. In einigen Berufen - zum Beispiel im kaufmännischen Bereich - erwarten die Betriebe mindestens einen mittleren Bildungsabschluss. Auch viele Jugendliche mit Abitur entscheiden sich für eine betriebliche Ausbildung. Ohne gute - in Büroberufen sehr gute - Deutschkenntnisse ist eine Ausbildung nicht möglich. Ausbildung Die Ausbildung dauert bei den meisten Berufen drei oder dreieinhalb Jahre. Sie kann bei guten Leistungen oder besonderer Vorbildung auch verkürzt werden. Die Auszubildenden lernen an drei bis vier Tagen im Ausbildungsbetrieb, und besuchen an ein bis zwei Tagen den Unterricht der Berufsschule. Dieser Unterricht kann zu Blöcken von mehreren Wochen zusammengefasst werden. Neben dem fachbezogenen Unterricht haben die Jugendlichen auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Sozialkunde und Englisch. Im Betrieb sind geschulte und erfahrene Ausbilder oder Meister für die Betreuung der Jugendlichen zuständig. In Großbetrieben gibt es meist spezielle Ausbildungszentren mit eigenen Werkstätten. In den Berufsschulen unterrichten Lehrkräfte mit spezieller universitärer Ausbildung. Rechtliche Grundlagen Die Ausbildungen sind durch das Berufsausbildungsgesetz und die Handwerksordnung bundeseinheitlich geregelt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Der Staat will damit die Qualität der Ausbildung sicherstellen. In den Ausbildungsordnungen ist zum Beispiel festgelegt, wie lange die Ausbildung dauert, weiche Qualifikationen zu vermitteln sind, und wie die Ausbildung gegliedert ist und was in den Prüfungen gefordert wird. Vor Beginn der Berufsausbildung muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen werden, der bei den zuständigen Kammern in ein spezielles Verzeichnis eingetragen wird. Durch das Jugendarbeitsschutzgesetz sind Kinder und Jugendliche in Betrieben besonders geschützt (z.B. im Hinblick auf Arbeitszeiten, bei Unfall, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung). Für die Berufsschule gelten die jeweiligen Schulgesetze der Bundesländer. Berufsabschlüsse Die Ausbildungen führen zu anerkannten Berufsabschlüssen. Dazu muss vor der zuständigen Kammer (z.B. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) eine Abschlussprüfung mit praktischem und theoretischem Teil abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird ein Gesellen- oder Facharbeiterbrief ausgehändigt. Finanzierung Die Jugendlichen erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie ist tariflich geregelt und je nach Beruf unterschiedlich hoch (etwa zwischen 400 und 1500 DM im Monat). Während der Ausbildungszeit ist man versichert (Krankheit, Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall). Für die Auszubildenden entstehen Kosten nur für Lernmittel, Essen, Arbeitskleidung, Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule. Manche Betriebe geben dafür Zuschüsse. Wenn bestimmte persönliche Voraussetzungen vorliegen, kann auch eine Berufsausbildungsbeihilfe durch das Arbeitsamt gezahlt werden. Bewerbung Für eine solche Ausbildungsstelle muss man sich ca. 1 bis 1 1/2 Jahre vor Ausbildungsbeginn bewerben. Teilweise werden Einstellungstests durchgeführt.
Berufsausbildung - schulisch Voraussetzungen Die Zugangsvoraussetzungen sind gesetzlich geregelt. Je nach Bundesland kann es Unterschiede geben. Meist wird ein mittlerer Bildungsabschluss verlangt, oft ein Mindestalter von 17 oder 18 Jahren, in einigen Berufen ein Vorpraktikum. Um einen Ausbildungsplatz muss man sich bei der jeweiligen Schule selbst bewerben. Die Schulen heißen meist Fachschule oder Berufsfachschule; je nach Bundesland gibt es aber auch andere Bezeichnungen wie Berufskolleg oder Fachakademie. Ausbildung Die Ausbildung dauert zwischen einem und drei Jahren. Sie wird teilweise ergänzt durch Praktika oder durch ein Anerkennungsjahr. Oft können Schüler und Schülerinnen in einem Wohnheim untergebracht werden. Schulische Berufsausbildungen bieten staatliche Schulen, aber auch Privatschulen, deren Abschlüsse formal nicht immer den staatlichen gleichgestellt sind. Rechtliche Grundlagen Für staatliche und staatlich anerkannte Ausbildungen gelten festgelegte Ausbildungspläne. Die meisten schulischen Berufsausbildungen sind durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Es kann daher Unterschiede in der Ausbildung zu sonst gleichen Berufen (z.B. Altenpfleger/in oder Erzieher/in) geben. Zuständig sind die Kultusministerien der Länder. Bei einigen Berufen, wie z.B. Krankenschwester/Krankenpfleger, ist die Ausbildung bundeseinheitlich geregelt. Berufsabschlüsse Die Ausbildung an staatlichen Schulen führt zu einem Berufsabschluss mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Formal gleiche Qualität haben Abschlüsse an Privatschulen, wenn diese staatlich anerkannt sind. Finanzierung Für die Ausbildung muss oft Schulgeld gezahlt werden, bei Privatschulen manchmal in beträchtlicher Höhe, bei staatlichen Schulen in der Regel nur für Unterrichtsmaterial. Schülerinnen und Schüler können eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen (Einkommensverhältnisse der Familie) erfüllen. Bei manchen Berufen wird den Jugendlichen eine Ausbildungsvergütung gezahlt (z.B. Krankenschwester/Krankenpfleger). Im Unterschied zu einer betrieblichen Berufsausbildung sind Jugendliche während einer schulischen Berufsausbildung nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Bewerbung Auch für diese Ausbildung muss man sich ca. 1 Jahr vorher bewerben. Teilweise werden Aufnahmeprüfungen durchgeführt."1) 1) Quelle: Europa kommt - gehen wir hin! (Bundesanstalt für Arbeit, Seite 38-41) |
Das niederländische Bildungswesen
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"In der Verfassung von 1848 wurde die Freiheit des Unterrichts verankert, das heißt, dass eine Personengruppe mit einer bestimmten religiösen, weltanschaulichen oder pädagogisch‑didaktischen Überzeugung auf dieser Grundlage eine Schule gründen kann. Aus diesem Grund gibt es in den Niederlanden die verschiedensten Arten von Schulen, z.B. römisch-katholische, christlich-protestantische, jüdische, islamische und hinduistische, aber auch Rudolf-Steiner oder Waldorf-, Montessori-, Jenaplan- und Daltonschulen. Neben diesen Privatschulen gibt es die öffentlichen Schulen, die meist von den Gemeinden getragen werden. Über drei Viertel alter Schulen sind Privatschulen. Schüler ab 18 Jahren müssen für den Schulbesuch oder ihr Studium bezahlen. Das Schulgeld bzw. die Studiengebühr ist für alte Ausbildungsgänge gleich. Die Höhe wird jedes Jahr neu festgesetzt. Schüler und Studenten über 18 Jahre erhalten vom Staat ein sog. Grundstipendium, das durch ein leistungs- und einkommensabhängiges Darlehen oder einen Kredit aufgestockt werden kann.
Schulwesen Das niederländische Schulsystem besteht aus 5 Hauptkategorien:
Der Unterricht an weiterführenden Schulen schließt an den Grundschul- und Spezialunterricht an. Er ist für Schüler im Alter zwischen 12 und 18 Jahren bestimmt. Der weiterführende Unterricht kennt eine erste und eine zweite Stufe. Der Vorbereitende Berufsschulunterricht (VBO) und der mittlere allgemeine weiterführende Unterricht (MAVO) sind mit dem deutschen Hauptschulabschluss vergleichbar. Der Höhere Allgemeinbildende Weiterführende Unterricht (HAVO) ist mit der deutschen Realschule vergleichbar und der Vorbereitende Wissenschaftliche Unterricht (VWO) mit dem deutschen Gymnasium. Internationaler Unterricht Für Kinder, die einen Teil ihrer Primar- oder Sekundarschulausbildung im Ausland absolviert haben, gibt es Schulen, in denen Englisch die Unterrichtssprache ist. Außerdem gibt es in den Niederlanden rund zehn Bildungsanstalten für Tertiärunterricht, in denen ausländische Akademiker in englischer (manchmal auch in französischer, deutscher oder spanischer) Sprache angebotene Spezialausbildungen absolvieren können.
Berufsausbildung Ausbildungsstellenvermittlung Wer eine Ausbildungsstelle (Lehrstelle) in den Niederlanden sucht, muss sehr viel Initiative aufwenden. Eine Berufsberatung wie in Deutschland mit einer Ausbildungsstellenvermittlung kennt man nicht. Man kann sich z.B. an ein ROC oder an ein AOC wenden oder sich auch im Internet umsehen. Das ist einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen. Dementsprechend ändern sich auch laufend Adressen (URL´s) und Suchwege. Darüber hinaus gilt, dass das niederländische Bildungssystem und die Arbeitsverwaltung einem schnellen Änderungsprozess unterliegen. Verbindliche, allgemeingültige Aussagen kann man deshalb kaum machen. Berufsschulunterricht Der Mittlere Berufsschulunterricht (MBO) unterscheidet 2 Lehrwege:
Qualifikationsstruktur im Berufsschulunterricht Der Berufsschulunterricht kennt 2 Lehrwege und 4 Qualifikationsebenen: Lehrwege:
Qualifikationsebenen im Berufsschulunterricht: Stufe 1, Assistenten: Mitarbeiter, die ohne Ausbildung die einfachsten Tätigkeiten ausführen können Stufe 2, Basisberufstätige: Mitarbeiter, die unter Aufsicht Arbeiten ausführen Stufe 3, Selbständige Berufstätige oder Fachfunktionäre: Mitarbeiter, die selbständig arbeiten oder andere Mitarbeiter der Stufen 1 und 2 anleiten Stufe 4, Funktionäre vom mittleren Dienst oder Spezialisten: Mitarbeiter, die selbständig arbeiten oder andere anleiten. Weiterbildung an einer HBO‑Fachhochschule ist möglich. Innerhalb dieser Ebenen sind Teilqualifikationen möglich und werden mit einem Zertifikat bescheinigt. Träger dieser Ausbildungen sind vor allem die ROC's (Regionale Opleidings Centra) und die AOC's (Agrarische Opleidings Centra). Ausbildungen an diesen Schulen kosten Geld. Dies gilt sowohl für den berufsbildenden Unterricht an ROC's und AOC's sowie für das Studium an HBO's und WO's. Unter bestimmten Bedingungen können diese Studiengebühren erstattet werden. Ebenso kann man unter bestimmten Bedingungen die niederländische Ausbildungsförderung beantragen. (Studiefinanciering). Wer im dualen System ausgebildet wird (BBL) bekommt, wie in Deutschland, eine Ausbildungsvergütung. Sprachliche Fähigkeiten sind erforderlich sowohl für die berufsbildenden Schulen als auch für Studiengänge. Es reicht nicht, z.B. gut Englisch zu sprechen, auch wenn bestimmte Studiengänge in deutscher und englischer Sprache angeboten werden."2) 2) Quelle: Europa kommt - gehen wir hin! (Bundesanstalt für Arbeit, Seite 114-115)
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